Herzlich Willkommen in der

Gemeindebücherei Euerbach

Unsere Medien
(Mediensuche eOPAC)

Veranstaltungen/
Unser Archiv

Förderverein
"Lesezeichen"

Träger der
Bücherei

Büchereiordnung/ Anmeldung

Impressum

Hier können sie die Anmeldung als PDF herunterladen!

Benutzungs- und Entgeltordnung

 

§ 1 Benutzerkreis und Benutzungsverhältnis

Die Gemeindebücherei Euerbach ist eine öffentliche Einrichtung. Die Benutzung erfolgt auf privatrechtlicher Basis. Die Angebote stehen allen Personen zur Verfügung, die diese Benutzungs- und Entgeltordnung mit ihrer Unterschrift anerkennen.

§ 2 Anmeldung

Die Benutzerin/der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder eines amtlichen Dokumentes mit aktueller Adresse an. Jugendliche bis 18 Jahre benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des/der Erziehungsberechtigten.

Die Benutzerin/der Benutzer erkennen durch die persönliche Unterschrift die Benutzungsordnung an und gestatten die Aufbewahrung, die elektronische Speicherung sowie die Nutzung der persönlichen Daten für Büchereizwecke.

Die Verleihhistorie kann auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers gespeichert werden und muss mit einer weiteren Unterschrift bestätigt werden.

§ 3 Büchereiausweis und Datenschutz

Jede Benutzerin/jeder Benutzer ab 6 Jahre erhält einen Ausweis, der nicht übertragbar ist. Namensänderungen und Wohnungswechsel sind unmittelbar anzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden. Für Schäden, die durch Missbrauch des Ausweises entstehen, haftet die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber bzw. die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter.

Die Ausleihe erfolgt über die Bibliotheksoftware BVS. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für Büchereizwecke verwendet.

Über BVS-eOPAC kann - nach der Bereitstellung - online der Medienbestand der Gemeindebücherei Euerbach eingesehen werden. Über ein persönliches Leserkonto kann jede Benutzerin/jeder Benutzer Medien suchen, vormerken und verlängern.

§ 4 Leihfrist - Versäumnisgebühr

Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien aller Art ausgeliehen. Jeder Leser darf maximal 10 Medieneinheiten aus dem Bestand der Gemeindebücherei ausleihen.

Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Sie kann auf Wunsch um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Versäumnisgebühr von 0,50 € pro Woche und Einheit erhoben, maximal 2,50 € je Benutzerin/Benutzer .

Die Bücherei kann entliehene Medien jederzeit – ohne Angabe von Gründen – zurückfordern.

§ 5 Entgelte

Die Benutzungsgebühr beträgt 2,50 € pro Person im Kalenderjahr,

die Gebühr für eine Familie beträgt 5,00 € im Kalenderjahr.

Im Familienbeitrag sind Kinder bis zum 18. Geburtstag eingeschlossen.

Für die Entleihung von CDs ist eine gesonderte Gebühr zwischen 0,25 € und 1,00 € zu entrichten.

Die Ausleihe aller sonstigen Medien ist kostenlos.

§ 6 Behandlung der Medien

(1) Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/dem Benutzer auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Beschädigungen oder etwa fehlende Teile (z.B. bei Spielen) sind dem Büchereipersonal mitzuteilen.

(2) Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat die Benutzerin/der Benutzer bzw. haben die gesetzlichen Vertreter Ersatz zu leisten. In Ansatz gebracht werden die Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch für den Verlust einzelner Teile, wie z.B. Spielregeln, CD-Cover und ähnliches. Dabei liegt es im Ermessen der Gemeindebücherei, welcher Wert angesetzt wird.

(3) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(4) Bei der Benutzung aller Medien ist darauf zu achten, dass sie ausschließlich privat genutzt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.

(5) Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Software an Dateien, Datenträgern, Geräten und Hardware auftreten.

§ 7 Öffentlichkeitsarbeit

Zur Präsentation der vielfältigen Aktivitäten der Gemeindebücherei willigt die Benutzerin/der Benutzer ein, dass im Rahmen von Veranstaltungen Bildaufnahmen gemacht und veröffentlicht werden dürfen.

§ 8 Ausschluss von der Benutzung

Benutzerinnen und Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen, können von der Benutzung der Gemeindebücherei ausgeschlossen werden. Hierüber entscheiden die Träger auf Antrag des Büchereiteams.

§ 9 In-Kraft-Treten

Die Benutzungs- und Entgeltordnung wurde am 13.12.2017 vom Büchereikuratorium der Gemeindebücherei Euerbach beschlossen und tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Hier ein Muster des Leseausweises:

 

Alte Büchereiordnung

Benutzerkreis

Die Gemeindebücherei Euerbach kann von allen Personen ab 6 Jahren benutzt werden, die sich durch ihre Unterschrift zur Einhaltung dieser Benutzungsordnung bereit erklären (Einverständniserklärung der Eltern - als PDF - Download)

Anmeldung

Die Anmeldung wird persönlich und für jeden Familienangehörigen gesondert vorgenommen. Jugendliche bis 14 Jahre legen eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vor. Der Leser erhält einen Leserausweis, den er bei Rückgaben und Entleihungen vorlegt. Der Verlust des Leserausweises muss der Bücherei gemeldet werden.

Gebühren und Leihfrist

Die Benutzungsgebühr beträgt 2,50 € pro Person im Jahr, für Familien insgesamt 5,00 € im Jahr. Für die Entleihung von CDs ist eine gesonderte Gebühr zwischen 0,25 € und 1,00 € zu entrichten.

Jeder Leser darf maximal 10 Medieneinheiten (Bücher, Spiele, Zeitschriften, Kassetten oder CDs) ausleihen. Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Sie kann auf Wunsch nochmals um vier Wochen verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Verlängerungen können auch telefonisch vorgenommen werden (Tel. 09726/9052117). Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Versäumnisgebühr von 0,50 € pro Woche und Einheit erhoben.

Behandlung der Bücher, Haftung

Der Leser verpflichtet sich, die Bücher schonend zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Für verlorengegangene, verschmutzte oder beschädigte Bücher, Kassetten, Spiele, Zeitschriften und CDs leistet der Leser bzw. sein gesetzlicher Vertreter Ersatz.

Sonstiges

Wohnungswechsel und Veränderungen in den Personalien sowie ansteckende Krankheiten in der Familie sind der Bücherei mitzuteilen